Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Nutzung des Padel-Platzes des TSV Battenberg 1912 e.V.
Stand: 24.08.2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge über die entgeltliche Nutzung des Padel-Platzes, die über die Online-Buchungsplattform unter https://tsv-battenberg-padel.de geschlossen werden.
(2) Vertragspartner ist der TSV Battenberg 1912 e.V., Birkenstraße 11, 35088 Battenberg (Eder), eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts Marburg unter VR 3516, vertreten durch den Vorstand nach § 26 BGB (nachfolgend „Verein").
(3) Nutzer im Sinne dieser AGB ist die Person, die die Buchung vornimmt. Sie ist Vertragspartner des Vereins und haftet für die Einhaltung dieser AGB durch alle von ihr mitgebrachten Mitspielenden und Begleitpersonen.
(4) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Nutzers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Verein stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(5) Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der jeweiligen Buchung geltende Fassung dieser AGB. Der Nutzer kann die AGB im Buchungsvorgang abrufen, ausdrucken und speichern.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der buchbaren Zeiten auf der Buchungsplattform stellt kein bindendes Angebot des Vereins dar, sondern eine Aufforderung an den Nutzer, ein Angebot abzugeben.
(2) Der Nutzer wählt Datum, Startzeit, Dauer, Anzahl der Spielenden sowie gegebenenfalls den Schlägerverleih aus und gibt seine Kontaktdaten an. Vor dem Absenden der Buchung werden ihm alle Angaben einschließlich des Gesamtpreises zur Überprüfung angezeigt; Eingabefehler kann er dort mit den üblichen Tastatur- und Mausfunktionen berichtigen.
(3) Mit Betätigen der Schaltfläche „zahlungspflichtig buchen" gibt der Nutzer ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Nutzungsvertrags ab.
(4) Der Vertrag kommt zustande, sobald dem Nutzer die Buchungsbestätigung des Vereins per E-Mail zugeht. Bei Zahlung per Kreditkarte oder PayPal erfolgt dies unmittelbar nach erfolgreicher Zahlungsautorisierung.
(5) Bei Zahlung per Überweisung kommt der Vertrag erst mit Zugang der Buchungsbestätigung nach vollständigem Zahlungseingang zustande. Bis dahin ist der gewünschte Zeitraum nicht reserviert und kann anderweitig vergeben werden.
(6) Der Vertragstext wird vom Verein gespeichert. Der Nutzer erhält die Vertragsdaten mit der Buchungsbestätigung in Textform.
(7) Die Vertragssprache ist Deutsch.
§ 3 Buchungszeiten und Buchungsumfang
(1) Der Platz ist täglich zwischen 06:00 und 22:00 Uhr buchbar, an Sonn- und Feiertagen ab 07:00 Uhr.
(2) Die Mindestbuchungsdauer beträgt 60 Minuten, die Höchstbuchungsdauer 120 Minuten. Die Buchung erfolgt in Einheiten von 30 Minuten.
(3) Buchungen sind bis zu 14 Tage im Voraus möglich.
(4) Eine Buchung berechtigt zur Nutzung des Platzes ausschließlich im gebuchten Zeitraum. Der Platz ist bei Ablauf der Buchungszeit geräumt zu verlassen, damit nachfolgende Buchungen pünktlich beginnen können.
(5) Die Weitergabe oder Weitervermietung der Buchung an Dritte ist nicht gestattet.
§ 4 Preise und Umsatzsteuer
(1) Gebucht wird stets der gesamte Platz. Der Platzpreis wird immer auf vier Spielende berechnet, unabhängig davon, wie viele Personen tatsächlich spielen.
(2) Je Spielendem und Stunde gelten folgende Endpreise:
| Preis pro Person und Stunde | |
|---|---|
| Mitglieder der TSV Battenberg Padel-Sparte | 4,00 € |
| Nicht-Mitglieder | 7,00 € |
| Schlägerverleih (je Schläger und Stunde) | 2,00 € |
(3) Bei Buchungen von 90 oder 120 Minuten wird der Stundensatz anteilig hochgerechnet.
(4) Berechnungsbeispiele:
- Vier Mitglieder, 60 Minuten: 4 × 4,00 € = 16,00 €
- Vier Nicht-Mitglieder, 60 Minuten: 4 × 7,00 € = 28,00 €
- Zwei Mitglieder und zwei Nicht-Mitglieder, 90 Minuten: (2 × 4,00 € + 2 × 7,00 €) × 1,5 = 33,00 €
(5) Sämtliche genannten Preise sind Endpreise und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Auf den Anteil, der auf Mitglieder der Padel-Sparte entfällt, wird der ermäßigte Steuersatz von 7 % erhoben, auf den Anteil für Nicht-Mitglieder der Regelsteuersatz von 19 %. Bei gemischten Buchungen weist die Buchungsbestätigung die Steuersätze getrennt aus.
(6) Maßgeblich für die Preisberechnung sind die Angaben des Nutzers zur Anzahl der Spielenden und zum Mitgliedsstatus. Der Nutzer versichert die Richtigkeit dieser Angaben. Stellt sich heraus, dass zu Unrecht der ermäßigte Mitgliederpreis in Anspruch genommen wurde, ist der Verein berechtigt, die Differenz zum Preis für Nicht-Mitglieder nachzufordern.
§ 5 Zahlung
(1) Die Zahlung erfolgt wahlweise per Kreditkarte, PayPal oder Überweisung.
(2) Die Zahlung ist mit Abschluss des Buchungsvorgangs sofort fällig.
(3) Bei Zahlung per Kreditkarte oder PayPal erfolgt die Abwicklung über die jeweiligen Zahlungsdienstleister. Es gelten ergänzend deren Bedingungen.
(4) Bei Zahlung per Überweisung ist der Rechnungsbetrag unter Angabe der Buchungsnummer auf das in der Buchungsbestätigung genannte Vereinskonto zu überweisen. Der gewünschte Zeitraum wird erst nach vollständigem Zahlungseingang verbindlich reserviert (§ 2 Abs. 5).
§ 6 Stornierung und Nichterscheinen
(1) Der Nutzer kann eine Buchung über die Stornierungsfunktion auf der Buchungsplattform stornieren.
(2) Es gelten folgende Bedingungen:
| Zeitpunkt der Stornierung | Folge |
|---|---|
| Bis 48 Stunden vor Spielbeginn | Rückerstattung abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 2,00 € |
| Weniger als 48 Stunden vor Spielbeginn | Der volle Preis wird berechnet |
| Nichterscheinen (No-Show) | Der volle Preis wird berechnet |
(3) Kann der Verein den freigewordenen Zeitraum anderweitig vergeben, wird der hierfür erzielte Betrag auf die Forderung nach Absatz 2 angerechnet.
(4) Dem Nutzer bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Verein kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall reduziert sich der zu zahlende Betrag entsprechend.
(5) Die Regelungen dieses Paragraphen gelten nicht in den Fällen des § 11 (Absage durch den Verein).
§ 7 Kein Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht besteht nicht.
Nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen kein Widerrufsrecht, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Dies ist bei der Buchung eines Padel-Platzes zu einer bestimmten Uhrzeit der Fall.
Die Stornierungsmöglichkeiten nach § 6 dieser AGB bleiben hiervon unberührt.
§ 8 Zutritt und Zutrittscode
(1) Der Zutritt zum Platz erfolgt über einen Schlüsselsafe, in dem sich der Platzschlüssel befindet.
(2) Der Zutrittscode wird dem Nutzer rechtzeitig vor der gebuchten Zeit an die bei der Buchung angegebene E-Mail-Adresse übermittelt. Der Code wird regelmäßig geändert.
(3) Der Zutrittscode ist persönlich und vertraulich. Die Weitergabe an Personen, die nicht zur gebuchten Spielgruppe gehören, ist untersagt. Der Nutzer haftet für Schäden, die durch eine unbefugte Weitergabe entstehen.
(4) Der Nutzer ist verpflichtet, den Schlüssel nach Nutzungsende unverzüglich in den Schlüsselsafe zurückzulegen und diesen ordnungsgemäß zu verschließen.
(5) Bei Verlust des Schlüssels ist der Nutzer verpflichtet, dies dem Verein unverzüglich mitzuteilen. Die Kosten für die Ersatzbeschaffung sowie gegebenenfalls für einen erforderlichen Austausch der Schließanlage trägt der Nutzer, sofern er den Verlust zu vertreten hat.
§ 9 Platzordnung
(1) Der Nutzer und die von ihm mitgebrachten Personen haben sich so zu verhalten, dass Anlage, Ausstattung und andere Personen nicht gefährdet oder geschädigt werden.
(2) Es gelten insbesondere folgende Regeln:
Schuhwerk
- Der Platz darf ausschließlich mit geeignetem Sportschuhwerk betreten werden. Zulässig sind Hallen-, Tennis- oder Padel-Schuhe mit glatter oder profilarmer Sohle. Die Sohlen dürfen nicht abfärben, da dies den Kunstrasenbelag dauerhaft beschädigt.
- Nicht zugelassen sind Straßenschuhe sowie Schuhe mit Noppen, Stollen oder Spikes.
- Das Schuhwerk ist vor dem Betreten des Platzes von Erde, Sand und Steinen zu reinigen. Fremdkörper beschädigen den Belag und die Sandeinstreu.
Auf dem Platz
- Glasbehältnisse jeder Art sind untersagt.
- Getränke und Speisen dürfen nicht auf die Spielfläche mitgenommen werden.
- Rauchen ist auf der gesamten Spielfläche untersagt.
- Das Mitbringen von Hunden und anderen Tieren auf die Anlage ist nicht gestattet.
Umgang mit der Anlage
- Die Glasflächen des Courts sind ausschließlich dafür konstruiert, den Ball im Spiel zu halten. Sie sind nicht für den Aufprall von Personen ausgelegt und können bei entsprechender Krafteinwirkung brechen. Ein Abstützen, Anlehnen oder Anspringen der Glasflächen ist zu unterlassen.
- Das Klettern auf Zaun, Netz oder Glaswänden ist untersagt.
- Vor Spielbeginn ist der Zustand des Platzes kurz zu prüfen und lose Fremdkörper sind zu entfernen.
Nach der Nutzung
- Der Platz ist sauber und in ordnungsgemäßem Zustand zu hinterlassen. Mitgebrachter Abfall ist wieder mitzunehmen.
- Die Beleuchtung ist nach Nutzungsende auszuschalten.
- Tore und Zugänge sind zu schließen und die Anlage ist abzuschließen. Der Schlüssel ist gemäß § 8 Abs. 4 zurückzulegen.
Rücksichtnahme
- Insbesondere in den frühen Morgen- und späten Abendstunden ist auf vermeidbare Lärmbelästigung der Nachbarschaft zu verzichten.
(3) Bei Nässe, Frost, Schneelage oder sonstigen witterungsbedingten Beeinträchtigungen hat der Nutzer eigenverantwortlich zu prüfen, ob eine gefahrlose Nutzung möglich ist. Bei erkennbar nicht bespielbarem Platz ist von der Nutzung abzusehen.
(4) Der Nutzer ist verpflichtet, erkannte Schäden oder Mängel an der Anlage dem Verein unverzüglich unter kontakt@tsv-battenberg-padel.de zu melden.
(5) Der Verein übt das Hausrecht aus. Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen diese AGB oder die Platzordnung kann der Verein den Nutzer von der Anlage verweisen und von künftigen Buchungen ausschließen. Ein Anspruch auf Erstattung besteht in diesem Fall nicht.
§ 10 Schlägerverleih
(1) Schläger können gegen das in § 4 genannte Entgelt ausgeliehen werden.
(2) Die Schläger werden dem Nutzer über den Schlägerschrank auf der Anlage zur Verfügung gestellt. Der Nutzer entnimmt die Anzahl der von ihm gebuchten Schläger und stellt sie unmittelbar nach Nutzungsende gereinigt an denselben Ort zurück. Der Schrank ist anschließend wieder zu verschließen.
(3) Der Nutzer hat die Schläger vor Gebrauch auf offensichtliche Mängel zu prüfen und diese vor Nutzungsbeginn unter kontakt@tsv-battenberg-padel.de zu melden.
(4) Die Schläger sind pfleglich zu behandeln und im Zustand der Übernahme zurückzugeben.
(5) Wird ein Schläger beschädigt oder nicht zurückgegeben, hat der Nutzer dem Verein den Zeitwert des Schlägers zu ersetzen, sofern er die Beschädigung oder den Verlust zu vertreten hat. Übliche Abnutzung durch bestimmungsgemäßen Gebrauch bleibt außer Betracht. Dem Nutzer bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
§ 11 Absage durch den Verein, höhere Gewalt
(1) Der Verein kann Buchungen absagen, wenn die Nutzung aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Dies gilt insbesondere bei Unwetter, Sturm, Gewitter, Starkregen, Frost, Schneelage, Stromausfall, behördlichen Anordnungen oder sonstigen Fällen höherer Gewalt.
(2) Der Verein kann den Platz ferner aus wichtigem Grund sperren, insbesondere für Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten sowie für Vereinsveranstaltungen und Turniere. Bereits bestätigte Buchungen werden hiervon möglichst ausgenommen; ist dies nicht möglich, erfolgt eine Absage nach Absatz 1.
(3) Im Fall einer Absage nach Absatz 1 oder 2 erstattet der Verein den gezahlten Betrag vollständig zurück. Eine Bearbeitungsgebühr fällt nicht an.
(4) Über eine Absage entscheidet der Vorstand der Padel-Sparte. Die Information erfolgt so früh wie möglich per E-Mail an die bei der Buchung angegebene Adresse. Bei kurzfristig eintretenden Wetterlagen kann die Absage auch unmittelbar vor dem gebuchten Zeitraum erfolgen.
(5) Weitergehende Ansprüche des Nutzers, insbesondere auf Ersatz von Anfahrtskosten oder sonstigen Aufwendungen, bestehen nicht, soweit den Verein kein Verschulden trifft. § 13 bleibt unberührt.
§ 12 Minderjährige
(1) Buchungen dürfen nur von volljährigen und unbeschränkt geschäftsfähigen Personen vorgenommen werden.
(2) Minderjährige ab dem vollendeten 14. Lebensjahr dürfen den Platz ohne Begleitung einer volljährigen Person nutzen, sofern die Erziehungsberechtigten damit einverstanden sind.
(3) Kinder unter 14 Jahren dürfen die Anlage nur in Begleitung einer volljährigen Person betreten und nutzen.
(4) Der buchende Nutzer ist für die Beaufsichtigung mitgebrachter Minderjähriger verantwortlich und stellt sicher, dass diese die Platzordnung nach § 9 einhalten.
§ 13 Haftung
(1) Der Verein haftet unbeschränkt
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Vereins, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen,
- für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vereins, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen,
- im Umfang einer übernommenen Garantie sowie
- bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Verein der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung des Vereins ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen des Vereins.
(5) Padel ist eine Sportart mit sportarttypischen Verletzungsrisiken. Der Nutzer nimmt am Spielbetrieb auf eigenes sportliches Risiko teil. Die vorstehenden Absätze 1 bis 4 bleiben hiervon unberührt.
(6) Für mitgebrachte Gegenstände, Wertsachen und Fahrzeuge übernimmt der Verein keine Verwahrung und keine Haftung, soweit sich aus den Absätzen 1 und 2 nichts anderes ergibt.
(7) Der Nutzer haftet für Schäden an der Anlage und der Ausstattung, die er oder die von ihm mitgebrachten Personen schuldhaft verursachen, nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 14 Videoüberwachung
(1) Der Verein setzt zum Schutz vor Diebstahl, Einbruch und Sachbeschädigung sowie zur Verhinderung und Aufklärung unbefugten Zutritts zur Anlage eine Videoüberwachung ein.
(2) Der Bildausschnitt ist eng auf den Schlüsselsafe und dessen unmittelbaren Nahbereich begrenzt. Erfasst werden dabei regelmäßig nur die Hände der bedienenden Person. Der Eingangsbereich im Übrigen, die Zuwege und die Spielfläche werden nicht überwacht. Eine Erfassung von Gesichtern findet nicht gezielt statt, ist im Einzelfall aber nicht vollständig auszuschließen.
(3) Eine Tonaufzeichnung findet nicht statt.
(4) Die Aufzeichnungen werden nach spätestens 48 Stunden automatisch gelöscht, sofern sie nicht im Einzelfall zur Verfolgung eines konkreten Vorfalls oder zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen benötigt werden.
(5) Zugriff auf die Aufzeichnungen hat ausschließlich der Vorstand der Padel-Sparte.
(6) Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Das berechtigte Interesse des Vereins liegt im Schutz seines Eigentums sowie in der Aufklärung von Straftaten und Sachbeschädigungen an der Anlage.
(7) Die Aufzeichnungen werden nicht zur Kontrolle der Einhaltung dieser AGB, zur Überprüfung der Anzahl der Spielenden, zur Kontrolle der Nutzungszeiten oder zur Verhaltens- oder Leistungskontrolle verwendet.
(8) Auf die Videoüberwachung wird zusätzlich durch ein Hinweisschild vor dem überwachten Bereich hingewiesen. Ausführliche Informationen zur Verarbeitung und zu den Rechten der betroffenen Personen enthält die Datenschutzerklärung unter https://tsv-battenberg-padel.de/datenschutz.
§ 15 Datenschutz
Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten des Nutzers ausschließlich nach Maßgabe der geltenden Datenschutzvorschriften. Einzelheiten zu Art, Umfang, Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung sowie zu den Rechten des Nutzers ergeben sich aus der Datenschutzerklärung unter https://tsv-battenberg-padel.de/datenschutz.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende verbraucherschützende Vorschriften des Staates, in dem der Nutzer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
(2) Für Klagen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
(3) Der Verein ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
